Entgegen vieler Erwartungen ist das neue Erbschaft– und Schenkungsteuergesetz termingerecht
am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Mit dieser Reform ändert sich manches für Erblasser
und Erben. Geändert wurden u. a. die Freibeträge. Sie wurden deutlich erhöht. Erhöht
wurden auch die Steuersätze für erbende Geschwister und weitläufige Verwandte. Erhalten
bleiben unterschiedliche Steuersätze, Privilegien und Freibeträge.